Schulsport & Turnhalle GS Niesky

L ese  R echtschreib S chwäche

Seit nunmehr 30 Jahren werden in Niesky Schüler mit einer Lese – Rechtschreibschwäche in speziellen Klassen beschult und besonders gefördert.

Seit 2009 sind diese Klassen an unserer Grundschule. Die Klasse 3 ist für diese Kinder ein Dehnjahr. In den zwei Jahren des Besuchs der Klassenstufe erhalten sie besondere und differenzierte Unterstützung beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Individuelle Stärken und Begabungen werden genutzt, um Ihr Selbstvertrauen zu festigen und wieder Freude und Erfolg beim Lernen zu finden.

1. Was ist LRS?

„Als Lese-Rechtschreib-Schwäche wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann.“

(VvW LRS Förderung 06/06 geändert 01/08)

2. Mögliche Ursachen

Die Ursachen einer LRS sind vielfältig. Die sogenannte EINE Ursache gibt es nicht. Das einzige, was wir sicher wissen, ist:

  • Es gibt keine organisatorischen, psychischen oder sozialen Bedingungen, die in jedem Fall zu einer LRS führen.
  • Es gibt keine Bedingung, die als einzige zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten führt.
  • Es gibt mehr Jungen als Mädchen, die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten entwickeln.
  • Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten entwickeln Kinder in allen Kulturen mit Schriftsprache.

Jedoch können folgende Faktoren die Entstehung einer LRS begünstigen:

  • Verzögerte Sprachentwicklung im Kleinkindalter
  • auditive/visuelle Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • allgemeine Entwicklungsverzögerung in Motorik und Koordination
  • genetische Dispositionen
  • Rechts- Links- Unsicherheiten, die noch zu Beginn der Einschulung bestehen
3. Wie kann eine LRS festgestellt werden?

Hier bei uns in Sachsen wird in Klasse 2 ein Verfahren zur Feststellung einer LRS eingeleitet. Dafür sind die Deutschlehrer der 2. Klassen verantwortlich.

Alle Kinder scheiben eine Diagnostische Bilderliste und einen Text.

Ist die Stufe der lautgetreuen Schreibung nicht erreicht, gibt es große Unsicherheiten in der Laut-Buchstaben-Zuordnung oder Schwierigkeiten beim Lesen und Sinnerfassen. Der entsprechende Klassenleiter nimmt Kontakt zu den Eltern der betreffenden Kinder auf und führt mit diesen ein Beratungsgespräch. Dabei wird besprochen, ob eine Diagnostik für LRS eingeleitet werden muss.

Im Frühjahr findet an unserer Grundschule dann das LRS-Feststellungsverfahren statt.

Für folgende Grundschulen sind wir Stützpunktschule LRS:

  • Grundschule Daubitz
  • Grundschule Hohendubrau
  • Grundschule Horka
  • Brüder-Grimm-Grundschule Kreba
  • Grundschule Markersdorf
  • Grundschule Nieder Seifersdorf
  • Grundschule Reichenbach
  • Grundschule Rothenburg
  • Grundschule „Herman C.J. Fölsch“
  • Grundschule Schöpstal
  • Grundschule Zodel

Zur Diagnostik kommen die gemeldeten Schüler für zwei Tage zu uns in die Stützpunktschule.

Ein durch das Landesamt für Schule und Bildung festgelegtes Diagnostikteam, bestehend aus zwei LRS-Lehrerinnen, einer Schulpsychologin und einer Sprachheilpädagogin, führt das Verfahren durch. Außerdem sind die zuständige Referentin des Landesamtes für Schulen und Bildung Bautzen und die Schulleiterin unserer Stützpunktschule bei der Entscheidungsfindung zugegen.

Die Eltern werden schriftlich über das Ergebnis des LRS-Feststellungsverfahren informiert. Konnte keine LRS festgestellt werden, bekommt die meldende Grundschule Hinweise zur Förderung für das entsprechende Kind.

Sollte eine LRS festgestellt worden sein, laden wir die Eltern zu einem Gespräch in unsere Schule ein. Die Entscheidung, ob das Kind im kommenden Schuljahr eine LRS-Klasse besuchen wird, liegt bei den Eltern. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Achtung!

Der Wechsel in eine LRS-Klasse kann nur nach Klassenstufe 2 erfolgen.

4. Aufnahme in die LRS-Klasse

Über die Aufnahme in eine LRS-Klasse entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung Bautzen nach Antragstellung der Eltern und im Einvernehmen mit der Stützpunktschule.

Die Sorgeberechtigten erhalten einen Aufnahmebescheid sowie die Einladung zum ersten Elternabend mit Informationen zum geplanten Schülertransport.

Unsere Stützpunktschule informiert die Schulleitung der Heimatgrundschule, welche Kinder ab kommendem Schuljahr in die neue LRS-Klasse 3/I aufgenommen werden.

5. Warum sollte ein Kind mit festgestellter LRS auch eine LRS-Klasse besuchen?
  • Die Dehnung des 3. Schuljahres auf zwei Jahre (LRS-Klasse 3/I und 3/II) ermöglicht eine Intensivförderung.
  • Als Besonderheit gilt auch das Fach SMU (= Spezifisch muttersprachlicher Unterricht) in dem in Konzentration, Wahrnehmung, Lautdifferenzierung, Silbengliederung und durch bewusste Analyse und Synthese eine Leseförderung erfolgt.
  • In den Klassen von 12 bis 16 Schülern kann unter Anleitung speziell ausgebildeter LRS-Lehrer gelernt werden.
  • Diese notwendige, spezifische Förderung kann die Heimatgrundschule nicht leisten.
  • Den Kindern werden Lern- und Arbeitsstrategien vermittelt, um ihren weiteren Schulweg bestmöglich zu meistern.
  • Auch mit einer festgestellten LRS sind alle Bildungswege nach der Grundschule möglich.
  • Unser spezielles Förderkonzept hat sich nun 30 Jahre lang bewährt.
  • Wir arbeiten mit Lautgebärden, verwenden spezielle Lern- und Arbeitsmaterialien für LRS-Klassen und bilden uns auf diesem Gebiet weiter.
  • Im 2. LRS-Jahr werden die Lehrplaninhalte der 3. Klasse in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht vermittelt.
  • In den anderen Unterrichtsfächern werden die Unterrichtsinhalte auf zwei Jahre verteilt (Werken, Musik, Kunst, Sport, Englisch, Ethik/Religion)
6. Was kommt nach dem Besuch der LRS-Klasse?

Nach dieser speziellen Förderung erhalten die Kinder ein Abschlussgutachten und besuchen den Regelunterricht der Klasse 4 in ihrer Heimatgrundschule.

(Quelle: Mit Unterstützung der Grundschule Bad Elster)